AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite sin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Informationen zum Impressum und Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Impressum.

Bitte lesen Sie sich die ABG aufmerksam durch.

Stand: Februar 2022


1.    Geltung, Vertragsabschluss

1.1   Sonja Birgmann, BA (im Folgenden „SB“ und/oder „Texterin“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen SB und den Kund*innen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2   Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Kund*innen sind nur wirksam, wenn sie von der Texterin schriftlich bestätigt werden (via E-Mail, Social-Media Nachricht oder Anhang).

1.3   Allfällige Geschäftsbedingungen der Kunden Kund*innen, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB der Kund*innen widerspricht die Texterin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Texterin bedarf es nicht.

1.4   Änderungen der AGB werden den Kund*innen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die Kund*innen den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widersprechen; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln werden die Kund*innen in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6   Die Angebote der Texterin sind freibleibend und unverbindlich.

2.    Konzept- und Ideenschutz

Hat die potenzielle Kund*in die Texterin vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Texterin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1   Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Texterin treten die potenzielle Kund*in und die Texterin in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

3.2   Die potenzielle Kund*innen anerkennt, dass die Texterin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er/*/sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3   Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Texterin ist den potenziellen Kund*innen schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4   Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5   Die potenziellen Kund*innen verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Texterin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6   Sofern die potenziellen Kund*innen der Meinung sind, dass ihm/*/ihr von der Texterin Ideen präsentiert wurden, auf die er/*/sie bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Texterin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7   Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Texterin den potenziellen Kund*innen eine für ihn/*/sie neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee von Kunden*innen verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Texterin dabei entlohnt wurde.   

3.8   Die potenziellen Kund*innen können sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Texterin ein.

4.    Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten der Kund*innen

4.1   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Korrespondenz durch die Texterin, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Texterin. Innerhalb des von den Kund*innen vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Texterin.

4.2   Alle Leistungen der Texterin (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Kopien und elektronische Dateien) sind von den Kund*innen zu überprüfen und von ihm/*/ihr binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung der Kund*innen gelten sie als vom ihm/*/ihr genehmigt.

4.3   Die Kund*innen werden der Texterin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie werden sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Kund*innen tragen den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner/*/ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Texterin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4   Die Kund*innen sind weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Texterin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zu den Kund*innen – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Texterin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so halten die Kund*innen die Texterin schad- und klaglos; er/*/sie haben ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die Kund*innen verpflichtet sich, die Texterin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Die Kund*innen stellen der Texterin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.    Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1   Die Texterin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2   Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Kund*innen, letztere nach vorheriger Information an diese*n. Die Texterin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3   In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die den Kund*innen namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, haben die Kund*innen einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund.

6.    Termine

6.1   Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Texterin schriftlich zu bestätigen.

6.2   Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Texterin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind die Kund*innen und die Texterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3   Befindet sich die Texterin in Verzug, so können die Kund*innen vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er/*/sie der Texterin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt haben und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche der Kund*innenen wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.    Vorzeitige Auflösung

7.1   Die Texterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)    die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die Kund*innen zu vertreten haben, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b)    die Kund*innen fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag/diesen AGB, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstoßen.

c)     berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Kund*innen bestehen und diese*r auf Begehren der Texterin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2   Die Kund*innen sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Texterin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.    Honorar

8.1   Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Texterin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

8.2   Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Texterin für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3   Alle Leistungen der Texterin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Texterin erwachsenden Barauslagen sind von den Kund*innen zu ersetzen.

8.4   Kostenvoranschläge der Texterin sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Texterin schriftlich veranschlagten, um mehr als 15 % übersteigen, wird die Texterin den Kund*innen auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von den Kund*innen genehmigt, wenn er/*/sie nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5   Wenn die Kund*innen in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Texterin – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändern oder abbrechen, hat er/*/sie der Texterin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Texterin begründet ist, haben die Kund*innen der Texterin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten. Weiters ist die Texterin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwerben die Kund*innen an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Texterin zurückzustellen.

8.6   Commercial Rights – Handelt es sich beim Auftrag um eine Arbeit, die in die Sparte „Ghostwriting“, „Game Writing“, „Creative Writing“ o.A. fällt, so fallen zusätzliche Gebühren an, um die kommerziellen Nutzungsrechte zu erwerben.
Die Kund*innen werden durch die Auftragsbestätigung und/oder durch den Schriftverkehr mit der Texterin davon in Kenntnis gesetzt. Fallen solche Gebühren an, werden diese gesondert auf der Rechnung aufgeführt.

9.    Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1   Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Texterin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Texterin.

9.2   Bei Zahlungsverzug der Kund*innen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichten sich die Kund*innen für den Fall des Zahlungsverzugs, der Texterin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3   Im Falle des Zahlungsverzuges der Kund*innen kann die Texterin sämtliche, im Rahmen anderer mit ihm/*/ihr abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4   Weiters ist die Texterin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5   Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Texterin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6   Die Kund*innen sind nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Texterin aufzurechnen, außer die Forderung wurde von der Texterin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10.  Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Texterin, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Texterin und können von der Texterin jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Die Kund*innen erwerben durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung dürfen die Kund*innen die Leistungen der Texterin jedoch ausschließlich in Österreich bzw. im Raum der Europäischen Union nutzen. Für die Nutzung im Ausland ist eine zusätzliche Klausel zu vereinbaren. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Texterin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Texterin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzen die Kund*innen bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Texterin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Texterin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die Kund*innen oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Texterin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – der Urheber*innen zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Die Texterin ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ haben die Auftraggeber*innen keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Texterin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Texterin erforderlich. Dafür steht der Texterin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Texterin bzw. von Werbemitteln, für die die Texterin konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Texterin notwendig.

10.6 Die Kund*innen der Texterin haften für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11.  Kennzeichnung

11.1 Die Texterin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass den Kund*innen dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Texterin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der Kund*innen dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zu den Kund*innen bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12.  Gewährleistung

12.1 Die Kund*innen haben allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Texterin, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge stehen den Kund*innen das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Texterin zu. Die Texterin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei die Kund*innen der Texterin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Texterin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Texterin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen den Kund*innen die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es den Auftraggeber*innen die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch den Auftraggeber*innen, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Texterin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Texterin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber den Kund*innen nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese ihm/*/ihr vorgegeben oder genehmigt wurden.

13.  Haftung und Produkthaftung

13.1 Jegliche Haftung der Texterin für Ansprüche, die auf Grund der von der Texterin erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen die Kund*innen erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Texterin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Texterin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der Kund*innen oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; die Kund*innen haben die Texterin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.2 Schadensersatzansprüche der Kund*innen verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Texterin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14.  Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Texterin und den Kund*innen unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin. Bei Versand geht die Gefahr auf die Kund*innen über, sobald die Texterin die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Texterin und den Kund*innen ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Texterin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Texterin berechtigt, den Kund*innen an seinem/*/ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Bestätigung

Der Kunde bestätigt durch seine/*/ihre Antwort auf das Angebot bzw. die Korrespondenz, die zur Erteilung des Auftrags führt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.